• UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 12: Unterstützung bei der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit, Bedeutung der Grundrechte
  • Ermittlung der Wohn- und Lebenslage des Betreuten
  • Erarbeitung der Betreuungsziele
  • Vorrang der Unterstützung und Willensvorrang nach § 1821 BGB
  • Wille, Wünsche, Präferenzen
  • Erforderlichkeitsgrundsatz im Innenverhältnis
  • Schutzpflichten