Section outline

  • Zulässige Hilfsmittel:

    Neben den einschlägigen Gesetzessammlungen sind als Hilfsmittel zugelassen:

    • Gesetzestexte jeder Art
    • Kommentare, Lehrbücher, sonstige Literatur, Skripten
    • Gerichtsentscheidungen
    • Online-Datenbanken
    • eigene Aufzeichnungen und Mitschriften

     

    Unzulässige Hilfsmittel:

    Nicht erlaubt und damit als Täuschungsversuch zu werten ist 

    • jede Art der Zusammenarbeit mit Kommilitoninnen oder Kommilitonen 
    • und jedwede Hilfestellung durch dritte Personen während der Bearbeitungszeit. 
    • Auch die wörtliche Übernahme ganzer Passagen aus den zugelassenen Hilfsmitteln ohne entsprechende Kennzeichnung ist untersagt. 

    Auf dem zu unterschreibenden Deckblatt müssen Sie demzufolge auch versichern, dass Sie die Bearbeitung eigenständig verfasst haben.