Vertragstheorien haben die politische Philosophie seit der frühen Neuzeit und bis zu den heutigen Debatten wesentlich geprägt. Unter diesen Theorien herrscht nicht nur in deren Auffassung des Vertrags als eines Verfahrens eine erhebliche Vielfalt. Noch mehr wiegen die Unterschiede auf der Ebene der Prämissen des Vertragsverfahrens (auf der Ebene der Grundanthropologie, d.h. des Natur- bzw. des Urzustands) sowie auf der Ebene des Ziels bzw. des Gegenstandes des Vertrags. Den frühneuzeitlichen Vertragstheorien geht es um die Rechtfertigung der Existenz einer legitimen Rechts- und Staatsordnungüberhaupt, wobei allerdings deren Eigenschaften dadurch definiert werden. In den zeitgenössischen kontraktualistischen Theorien handelt es sich dagegen um die Fragen nach der Definition gerechter Institutionen innerhalb bestehender legitimer Rechts- und Staatsordnungen. Die Auswahl an Texten, die wir als Grundlage für das Seminar lesen werden, wird diese Vielfalt widerspiegeln.

Sekundärliteratur zur Einführung:

  • Boucher, David (Hrsg.): The Social Contract from Hobbes to Rawls, London 1994.
  • Darwall, Stephen (Hrsg.): Contractuarism / Contractualism, Oxford 2003
  • Kersting, Wolfgang: Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrag, Darmstadt, 1994.
  • Kersting, Wolfgang: Vertragstheorien: Kontraktualistische Theorien in der Politikwissenschaft, Stuttgart 2015.
  • Southwood, Nicholas: Contractualism and the Foundations of Morality, Oxford 2014.
Termine: 
Samstag 09.05.2020 von 9-18 Uhr
Sonntag 10.05.2020 von 9-15 Uhr
Samstag 18.07.2020 von 9-18 Uhr
Sonntag 19.07.2020 von 9-15 Uhr
Ort: