Vertragstheorien haben die politische Philosophie seit der Frühen Neuzeit und bis zu den aktuellen Debatten wesentlich geprägt. Bei diesen Theorien herrscht nicht nur in deren Auffassung des Vertrags als eines Verfahrens eine erhebliche Vielfalt. Noch mehr wiegen die Unterschiede auf der Ebene der Prämissen des Vertragsverfahrens (auf der Ebene der philosophischen Anthropologie und des Naturzustandes bzw. des Urzustandes) sowie auf der Ebene des Ziels bzw. des Gegenstandes des Vertrags. Den frühneuzeitlichen Vertragstheorien geht es um die Rechtfertigung der Existenz einer legitimen Rechts- und Staatsordnung überhaupt, wobei allerdings deren Eigenschaften dadurch definiert werden. In den aktuellen kontraktualistischen Theorien handelt es sich dagegen um die Frage nach der Definition von Gerechtigkeitsprinzipien für gerechte Institutionen innerhalb bestehender legitimer Rechts- und Staatsordnungen. Die Auswahl an Texten, die wir als Grundlage für das Seminar lesen werden, wird diese Vielfalt widerspiegeln.
Die Prüfungsleistung ist eine Hausarbeit.
Sekundärliteratur zur Einführung:
Boucher, David (Hrsg.): The Social Contract from Hobbes to Rawls, London 1994.
Darwall, Stephen (Hrsg.): Contractarianism / Contractualism, Oxford 2003.
Kersting, Wolfgang: Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrags, Darmstadt 1994.
Datum: 25.07 & 01.08.2026 und 26.07 & 02.08.2026
Zeit: (Samstags) 09.00 - 18.00 Uhr und (Sonntags) 09.00 - 15.00 Uhr
Ort: Gebäude A2.3 - Raum 0.09
- DozentIn: Jean-Christophe Merle
