Angriffskriege, gezielte Tötungen, der Beschuss ziviler Infrastruktur, blockierte humanitäre Hilfe:. Die aktuellen bewaffneten Konflikte werfen grundlegende Fragen an das Völkerrecht auf: Was gilt noch? Was wird durchgesetzt? Und was bedeutet es für das Friedenssicherungsrecht und das humanitäre Völkerrecht, wenn ihre Normen systematisch gebrochen werden, ohne dass wirksame Konsequenzen folgen?

Das Seminar untersucht anhand von drei aktuellen Konflikten, nämlich dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, dem Konflikt in Gaza und dem US-Iran-Konflikt, die zentralen Rechtsfragen des Friedenssicherungsrechts und des humanitären Völkerrechts. Im Mittelpunkt stehen das Gewaltverbot und seine Ausnahmen, der Schutz der Zivilbevölkerung, die Rolle des UN-Sicherheitsrats sowie Fragen der Durchsetzung und individuellen Verantwortlichkeit.

Die Studierenden erarbeiten Seminararbeiten zu ausgewählten Themen und präsentieren ihre Ergebnisse. Das Seminar richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften im Schwerpunktbereich 4: Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtsschutz. Darüber hinaus können sich auch Studierende anmelden und teilnehmen, die an der Thematik des Seminars interessiert sind. Grundkenntnisse im Völkerrecht sind von Vorteil. 

Ob Klimapolitik, Datenschutz, Migration oder Binnenmarkt: Kaum ein politisches Feld in Europa kommt ohne Recht aus. Wer Europa verstehen will, muss deshalb verstehen, wie Recht funktioniert, wie Normen entstehen, wie sie ausgelegt werden, und wer über ihre Einhaltung wacht.

Diese Lehrveranstaltung richtet sich an Studierende der Europawissenschaften ohne juristische Vorkenntnisse. Sie beginnt daher mit einer Einführung in das Recht selbst: Was unterscheidet Recht von Politik und Moral? Wie arbeiten Jurist:innen mit Normen, und was verbirgt sich hinter der juristischen Methodik? Auf dieser Grundlage führt die Veranstaltung in das öffentliche und internationale Recht ein, insbesondere in die Grundbegriffe des Verfassungs- und Verwaltungsrechts, und erläutert das rechtliche Mehrebenensystem: das Zusammenspiel von nationalem Recht, Europarecht und internationalem Recht.

Im Zentrum steht sodann das Recht der Europäischen Union: die Organe, die Kompetenzordnung der Verträge (Wer darf was regeln? Wann sind die Mitgliedstaaten zuständig? Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, ausschließliche und geteilte Zuständigkeiten, Subsidiarität), die Rechtsquellen (Verträge, Verordnungen, Richtlinien), die Rechtsetzung sowie Grundprinzipien wie Vorrang und unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts. Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs und das Zusammenwirken mit den nationalen Gerichten werden anhand ausgewählter Leitentscheidungen veranschaulicht. Aktuelle Beispiele werden zeigen, wie europäisches Recht konkrete politische Vorhaben ermöglicht und begrenzt.

Die Vorlesung richtet sich an Studierende der Europawissenschaften. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Veranstaltung vermittelt das rechtliche Handwerkszeug, um europapolitische Entwicklungen eigenständig einzuordnen und rechtswissenschaftliche Texte zu verstehen.

Die Vorlesung findet dienstags ab 13.10.2026 von 8:30 bis 12:00 Uhr (inkl. Tutorium) in Gebäude B4 1, Hörsaal 0.04 statt.

Die Vorlesung führt in die rechtlichen Dimensionen von Nachhaltigkeit ein und untersucht, wie völkerrechtliche, europarechtliche und nationale Rechtsnormen auf die Herausforderungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts reagieren.

Im Juli 2025 erklärte der Internationale Gerichtshof, dass Staaten, die ihre Klimaverpflichtungen verletzen, eine völkerrechtswidrige Handlung begehen. Ein Jahr zuvor hatte sich eine Gruppe Schweizer Seniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen ihre Regierung durchgesetzt. Entsteht ein eigenständiges „Recht der Nachhaltigkeit“, oder bleibt Nachhaltigkeit ein Prinzip, das etablierte Rechtsgebiete durchzieht? Diese offene Frage ist das zentrale Thema dieser Vorlesung.

„Nachhaltigkeit“ ist zu einem Schlüsselbegriff im Recht und in verschiedenen Disziplinen geworden, der in Instrumenten wie den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Europäischen Grünen Deal verankert ist und zunehmend von Gerichten geprägt wird – am prominentesten in Deutschland durch den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.

In der Vorlesung wird Nachhaltigkeit im Mehrebenensystem untersucht: im Völkerrecht (die Rio-Prinzipien, die Agenda 2030, das Pariser Abkommen und die jüngste Welle von Klimaentscheidungen, wie die Gutachten des ITLOS und des Interamerikanischen Gerichtshofs, das „KlimaSeniorinnen“-Urteil des EGMR und das Gutachten des IGH vom Juli 2025), sowie im Europarecht (die Integrationsklausel, der Europäische Grüne Deal und das Europäische Klimagesetz sowie Sorgfaltspflichten in der Lieferkette). Auch die Rolle der nationalen Rechtssysteme und ihrer Gerichte in dieser Debatte wird beleuchtet, mit Fokus auf das Grundgesetz und das deutsche Verwaltungsrecht. 

Diese Vorlesung richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften sowie der Europawissenschaften. Vorkenntnisse im Umwelt- oder Völkerrecht sind nicht erforderlich. 

Die Vorlesung findet mittwochs ab 14.10.2026 von 10:00 - 12:00 Uhr in Gebäude B4 1, Raum 0.20 statt.