Diese für das dritte Semester vorgesehene vierstündige Vorlesung gibt Ihnen einen Überblick über das institutionelle und materielle Recht der EU. Sie sollen in die Lage versetzt werden, sich das Europarecht zu erarbeiten. Denn dieses gehört erstens als Kernbereich des Öffentlichen Rechts zu den Prüfungsfächern der staatlichen Pflichtfachprüfung und hat zweitens Bezüge auch zu den anderen Pflichtfächern (insbesondere zum Bürgerlichen Recht, aber selbst zum Strafrecht). Angesichts der Stoffmenge muss ich eine Auswahl treffen, kann darüber hinaus manches Ausgewählte nur skizzieren und muss mich im Übrigen darauf verlassen, dass Sie eines der empfohlenen Lehrbücher vorlesungsbegleitend durcharbeiten. Die Vorlesung richtet sich in erster Linie an Studierende der Rechtswissenschaft im Haupt- und Nebenfach. Doch sind auch Interessierte anderer Fachrichtungen willkommen, insbesondere internationale Studierende (Erasmus, DAAD-Programme, etc.), CJFA-Studierende, Teilnehmer des Studiengangs „Wirtschaft und Recht“, Studierende der Wirtschaftswissenschaften und all jene, die im Begriff sind, das Zertifikat EUROPAICUM zu erwerben. Am Ende des Semesters wird eine 2-std. Abschlussklausur angeboten (8 LP).

Im institutionellen Teil geht es um: Entwicklung der europäischen Integration in Gestalt ihrer Erweiterung und Vertiefung; Struktur der EU – Verhältnis EU – Mitgliedstaaten; Supranationalität und Unionsbürgerschaft; Verbandskompetenzen der EU und Subsidiaritätsprinzip; Organaufbau und -zuständigkeiten; Rechtsquellen und Handlungsformen; (Grund-) Rechtsschutz; Verhältnis von Unionsrecht zum nationalen Recht und zum Völkerrecht. Hier soll deutlich werden, dass die EU ein in fortschreitender Integration begriffenes föderales Gebilde eigener Art mit Ähnlichkeit zum Bundesstaat ist. Daher lassen sich häufig Vergleiche mit der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes ziehen, von der Sie ja schon eine Vorstellung haben. Das EU-Recht bildet eine Rechtsordnung eigener Art, die zwischen Völkerrecht und Bundesstaatsrecht oszilliert.

Im anschließenden materiellen Teil der Vorlesung werden die Grundfreiheiten des Binnenmarkts (Freiheiten des Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs sowie des Kapital- und Zahlungsverkehrs), das allgemeine Freizügigkeitsrecht und das allgemeine Verbot von Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Mittelpunkt stehen. Hier soll beispielhaft deutlich werden, wie tief das EU-Recht in das nationale Recht einwirkt und auf welche Weise Einzelne daraus Nutzen ziehen können.

Soweit möglich, werde ich den Vorlesungsstoff an Fälle anlehnen (insbesondere im materiellen Teil). Ich möchte mit Ihnen ins Gespräch kommen und will daher den Frontalunterricht immer wieder durch eine dialogische Darstellungsform (Frage und Antwort) aufzulockern versuchen. Ob der Versuch gelingt, hängt von Ihrer Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit ab. Zwischenfragen von Ihnen begrüße ich ausdrücklich. Um sich einbringen zu können, müssen Sie bei jeder Veranstaltung eine Textsammlung (siehe sogleich unter 1.) sowie meine Vorlesungsmaterialien dabei haben, die ich gesondert und passwortgeschützt im Internet zur Verfügung stelle.