Die für Studierende der Rechtswissenschaft (4. Fachsemester) vorgesehene Vorlesung, die aber auch interessierten Studierenden anderer Fächer offen steht, baut auf den Vorlesungen Staatsrecht I und II auf. Anhand von Beispielsfällen befasst sie sich mit verfassungsrechtlichen Materien, die dort nicht näher behandelt werden können, obwohl sie von großem theoretischem und praktischem Interesse sind. Es geht um die rechtlichen Regeln für die Einbindung Deutschlands in die ständig enger zusammenwachsende internationale Gemeinschaft. Im Mittelpunkt stehen werden die Bezüge des Grundgesetzes zum überstaatlichen Recht (Völkerrecht, einschließlich Europäische Menschenrechtskonvention) sowie zu den Institutionen auf Weltebene (z.B. UNO; Internationaler Strafgerichtshof) und europäischer Ebene (z.B. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte). Behandelt wird auch das einschlägige Verfassungsprozessrecht, so dass die Kenntnisse des Verfassungsbeschwerde-, Organstreit- und Normenkontrollverfahrens aufgefrischt und vertieft werden können. Die EU wird hingegen nur kursorisch einbezogen, da das deutsche Europaverfassungsrecht im letzten Semester in der Vorlesung „Europarecht I“ (3. Sem.) erklärt wurde.

Die im „Staatsrecht III“ zu besprechenden Normen des GG kanalisieren den hereinkommenden und hinausgehenden Verkehr auf einer zweispurigen Brücke zwischen dem staatsrechtlichen Innenbereich und dem völker- und europarechtlichen Außenbereich: Sie regeln einerseits die Einwirkungen des überstaatlichen Rechts auf die deutsche Rechtsordnung, andererseits die Einflussnahmen deutscher Stellen auf die Entstehung und Fortentwicklung dieses überstaatlichen Rechts. Dieser zweite Aspekt firmiert als „auswärtige Gewalt“ und betrifft die verbandliche und organliche Verteilung der Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf Deutschlands auswärtige Angelegenheiten einschließlich der Außeneinsätze der Bundeswehr.

Als Elemente des Staatsrechts gehören alle diese „Verkehrsregeln“ zu den Kernbereichen des Öffentlichen Rechts und sind daher möglicher Prüfungsgegenstand des staatlichen Teils der ersten Prüfung (Klausuren und mündliche Prüfung). Das „Staatsrecht III“ führt nebenher diejenigen Studierenden, die den Schwerpunktbereich 4 (Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtsschutz) wählen, in ihr späteres Schwerpunktstudium ein.

Am Ende des Semesters findet eine Abschlussklausur statt.

Bitte bringen Sie zu jeder Sitzung zumindest einen Grundgesetztext mit. Denn ich möchte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vorlesung zur Teilnahme an der Diskussion der relevanten Rechtsfragen ermuntern.