Die Vorlesung gibt einen Überblick über die völkerrechtlichen Instrumente des Menschenrechtsschutzes auf universeller und regionaler (insbesondere europäischer) Ebene und erklärt anhand der Spruchpraxis internationaler Vertragsorgane, wie sie funktionieren und wie ihr Verhältnis zueinander ist. Sie zeigt, wie völkerrechtliche Grundkenntnisse im Spezialbereich Menschenrechtsschutz auch für die allgemeine juristische Arbeit genutzt und Menschenrechte durchgesetzt werden können. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, Menschenrechte anzuwenden, Stärken und Defizite des aktuellen Menschenrechtsschutzes zu erkennen und sich in die menschenrechtliche Diskussion einzubringen.
Die Vorlesung basiert auf PowerPoint-Dateien, die zu den einzelnen Themenbereichen gezeigt und diskutiert werden. Im Mittelpunkt stehen Exzerpte aus wegweisenden Entscheidungen internationaler Menschenrechtsinstitutionen, u.a. solchen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Europäischen Menschenrechtskonvention oder des Human Rights Committee zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
- Wiss.Mit.: Annika Maria Blaschke
- Wiss.Mit.: Karoline Dolgowski
- Wiss.Mit.: Marie-Sophie Freymann
- Wiss.Mit.: Julia Ricarda Jungfleisch
- Wiss.Mit.: Ingrid Sigstad Lie
- Wiss.Mit.: Miriam Schmitt
- Wiss.Mit.: Dennis Traudt