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Die Vorlesung Staatsrecht IV widmet sich den examensrelevanten Grundlagen des Verfassungsprozessrechts. Kombiniert wird dies mit einer Wiederholung und Vertiefung des Stoffes der Vorlesungen Staatsrecht I bis III. Die Vorlesung Staatsrecht IV wird im Sommersemester 2025 zum ersten Mal angeboten. Sie richtet sich an Studenten des 6. Fachsemesters und in der Examensvorbereitung. Rechtsgrundlage ist der Studienplan der Studienordnung vom 20. Juli 2022. Die Veranstaltung tritt an die Stelle der bislang im 3. Fachsemester angebotenen Vorlesung Verfassungsprozessrecht, die wegfällt. In der Veranstaltung werden die gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 11 Buchst. d JAG prüfungsrelevanten Verfahrensarten des Verfassungsprozessrechts (insb. Verfassungsbeschwerde, abstrakte und konkrete Normenkontrolle, Organstreitverfahren) behandelt. Die Stoffvermittlung erfolgt überwiegend anhand von Klausurfällen, die „schulmäßig“ gelöst werden. Dabei werden gleichzeitig wichtige Themen aus dem Staatsorganisationsrecht und dem Bereich der Grundrechte aufgegriffen.
Selbsteinschreibung (TeilnehmerIn)
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