Arbeitsgemeinschaften und Leistungskontrollen
Arbeitsgemeinschaften
Zu der Vorlesung Bürgerliches Vermögensrecht finden Arbeitsgemeinschaften statt. In diesen Arbeitsgemeinschaften kann in Gruppen bis zu 25 Studierenden das in der Vorlesung vermittelte Wissen diskutiert und gelegentlich infrage gestellt werden. Vor allem aber sollen die Arbeitsgemeinschaften dazu dienen, mit der Falllösungstechnik eine besondere juristische Arbeitstechnik zu erlernen und einzuüben. Diese Technik begleitet den Juristen von den ersten Anfängen seines Studiums bis zum Ende seines Berufslebens. Sie ist vor allem wichtig für die Bewältigung der Leistungskontrollen, die sowohl für die Arbeitsgemeinschaft wie für die Vorlesung in der Lösung eines zivilrechtlichen Falles bestehen.Zu den Arbeitsgemeinschaften ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung zur Lernumgebung MOODLE, die Sie ja schon geschafft haben, wenn Sie diesen Text lesen, hat mit der Anmeldung zur Arbeitsgemeinschaft nichts zu tun. Nur eine Gruppe von Studierenden muss sich nicht zu einer Arbeitsgemeinschaft anmelden. Es handelt sich um die Studierenden, die ausschließlich französisches Recht mit dem Ziel des Erwerbs einer Licence de droit studieren. Für sie wird vom Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) eine eigene Arbeitsgemeinschaft eingerichtet und verwaltet. Alle anderen Studierenden müssen in einer Arbeitsgemeinschaft angemeldet sein und den hier beschriebenen Weg beschreiten.
AG-Zeiten und AG-Leiter
Montag | |
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14.15 - 15.45 Uhr |
Sven Stumm I (C3.1 Raum 004) |
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16.15 - 17.45 Uhr |
Sven Stumm II (C3.1 Raum 102) |
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18.00 -19.30 Uhr |
Markus Hiebel (C3.1 Raum 301) |
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18.00 -19.30 Uhr | Annika Ruppert (C3.1 Raum 001) |
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18.15 - 19.45 Uhr |
Dr. Dominik Schroeder (C3.1 Raum 101) |
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Dienstag | |||
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Mittwoch | |||
10.15 - 11.45 Uhr | Katrin Brill (C3.1 Raum 004) |
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10.15 - 11.45 Uhr |
Daniel Mantel (C3.1 Raum 101) |
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16.15 - 17.45 Uhr |
Volker Simmer I (C3.1 Raum 101) |
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16.15 - 17.45 Uhr | Vera Gimmler I (C3.1 Raum 001) | |
16.15 - 17.45 Uhr | Michael Weller I (B4.1 Saal 006) |
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17.45 - 19.15 Uhr | Dr. Christian Jülch (C3.1 Raum 001) | ||
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18.00 - 19.30 Uhr | Vera Gimmler II (C3.1 Raum 001) | |
18.00 - 19.30 Uhr | Volker Simmer II (C3.1 Raum 101) | ||
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18.15 - 19.45 Uhr | Michael Weller II (B4.1 Saal 006) |
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Donnerstag | |||
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16.00 - 17.30 Uhr |
Bernd Weber (C3.1 Raum 004) |
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16.15 - 17.45 Uhr |
Vincenzo Truglio I (B4.1 Saal 0.23) |
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17.30 - 19.00 Uhr |
Tim Mahut (C3.1 Raum 101) |
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18.00 -19.30 Uhr |
Vincenzo Truglio II (B4.1 Saal 0.23) |
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Freitag | |||
16.00 - 18.00 Uhr |
Dr. Jan Zimmerling (B4.1 Saal 0.20) |
Diese AG ist nur für ausländische Studierende, die NICHT an der Abschlussklausur teilnehmen. Eine direkte Anmeldung ist daher nicht möglich. | |
18.00 - 19.30 Uhr |
Jens Colling (C3.1 Raum 001) |
Die Arbeitsgemeinschaften beginnen in der zweiten Vorlesungswoche (ab dem 23. April 2012), soweit nichts anderes angezeigt ist.
Die elektronische Anmeldung (ElAs) beginnt für diese Arbeitsgemeinschaften am 8. April 2012 (00.01 Uhr) und endet am 22. April 2012 (23.59).
Bei Problemen mit der Anmeldung melden Sie sich bitte umgehend - also so zügig wie möglich(!) - entweder per E-Mail an h.schulz@mx.uni-saarland.de oder zwischen 9.30 und 12.00 telefonisch (0681 302-3150) oder persönlich am Lehrstuhl.
Leistungskontrollen
Die Vorlesung und die Arbeitsgemeinschaft werden am Ende des Semesters mit einer Leistungskontrolle beschlossen werden. In beiden Fällen wird es um ein Gutachten über einen Sachverhalt gehen, bei dem die Beherrschung der Falllösungstechnik eine maßgebliche Rolle spielen wird.Teilnahmevoraussetzung sowohl für die Leistungskontrolle der Vorlesung wie für die Leistungskontrolle der Arbeitsgemeinschaft ist die Anmeldung zu einer Arbeitsgemeinschaft. Wer nicht zu einer Arbeitsgemeinschaft angemeldet ist, hat keinen Anspruch auf Korrektur der Leistungskontrollen. Auch nach Abschluss der elektronischen Anmeldung, die man selbst vornehmen kann und muss, ist die Anmeldung zu einer Arbeitsgemeinschaft über den Lehrstuhl möglich.