Herzlich willkommen bei der WWW-Dokumentation der Vorlesung "Bürgerliches Vermögensrecht"!

Die Vorlesung erstreckt sich über ein ganzes Studienjahr.

Im Sommersemester findet die Vorlesung zu folgenden Zeiten statt:

  • dienstags 8.30 bis 10 Uhr,
  • mittwochs 14:30 bis 16:00 Uhr,
  • donnerstags 8.30 bis 10 Uhr,

im Günther Hotz Hörsaal der Informatik im Gebäude E2.2.

Das sind, wie jeder leicht erkennt, statt der fünf vorgesehenen Stunden deren sechs. Mit dieser Maßnahme schaffen wir uns ein Polster für den Ausgleich etwaiger Ausfälle.

Wollte man "Vorlesung" wörtlich nehmen, so findet eine Vorlesung zum Bürgerlichen Vermögensrecht nicht statt. Ich lese nichts vor, sondern versuche, unterstützt mit visuellem Präsentationsmaterial, den Folien, Sie mit Fragestellungen, Problemen und Lösungen des Bürgerlichen Vermögensrechts vertraut zu machen.

Der Studienplan sieht in den ersten beiden Semestern die Veranstaltungen Bürgerliches Vermögensrecht I und II vor, deren Inhalt sinnvoll auf die weiteren Veranstaltungen mit Bezügen zum bürgerlichen Vermögensrecht abzustimmen ist. Die weiteren Veranstaltungen in den folgenden Semestern sind das Schuldrecht, das Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht sowie das Handelsrecht.

Für das Bürgerliche Vermögensrecht I und II bleiben nach einer Einführung in die Funktionen des Bürgerlichen Vermögensrechts als des Rechts der gewollten und ungewollten Vermögensverschiebungen unter Lebenden, dessen Durchsetzung privater Initiative (wenn auch im Streitfall mit staatlicher Hilfe) anheim gegeben ist: die Rechtssubjekte als Anknüpfungspunkt für Rechte und Pflichten, die Rechtsobjekte, die Gegenstand des Vermögensrechts sind, das Vertragsrecht am Beispiel des Kaufvertrages (Begründung, Abschluss, Grenzen, Durchführung, Erfüllung, Durchführungsstörungen und Haftung, Trennungs- und Abstraktionsprinzip, Rückabwicklung nach Leistungsbereicherungsrecht (Zweipersonenbeziehungen), das außervertragliche Haftungsrecht und das Recht des Schadensersatzes.

Um die Durchsetzung von Rechten im Streitfall von der Einleitung gerichtlicher Verfahren bis zur Zwangsvollstreckung zu verdeutlichen, haben wir neben dem Bürgerlichen Vermögensrecht schon im ersten Semester die Veranstaltung Rechtsdurchsetzung vorgesehen. Sie wird von Dr. Frank Spohnheimer angeboten. Eine Web-Dokumentation aus einer früheren Veranstaltung findet sich hier: Rechtsdurchsetzung.

Was ich im Web präsentiere, habe ich nicht vorgelesen. Ich möchte Ihnen vielmehr eine Möglichkeit zur Nach- und Weiterarbeit verschaffen, Sie von konzentrationsstörenden Mitschreibaktionen befreien. Deshalb finden sie hier Zusammenfassungen der wesentlichen Gedanken meiner Vorlesung sowie die von mir in der Veranstaltung verwendeten Folien. Weiterhin gebe ich Vor- und Nacharbeitungshinweise zur Literatur und stelle Aufgaben zur Vorarbeit und Kontrolle.
Zuletzt geändert: Mittwoch, 28. März 2012, 13:37