Arbeitsgemeinschaften

Die Arbeitsgemeinschaften werden nicht von mir, sondern vom Lehrstuhl Prof. Beckmann organisiert. Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zur den Arbeitsgemeinschaften an diesen Lehrstuhl!

Zu den Arbeitsgemeinschaften ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung zur Lernumgebung MOODLE, die Sie ja schon geschafft haben, wenn Sie diesen Text lesen, hat mit der Anmeldung zur Arbeitsgemeinschaft nichts zu tun. Nur eine Gruppe von Studierenden muss sich nicht zu einer Arbeitsgemeinschaft anmelden. Es handelt sich um die Studierenden, die ausschließlich französisches Recht mit dem Ziel des Erwerbs einer Licence de droit studieren. Für sie wird vom Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) eine eigene Arbeitsgemeinschaft eingerichtet und verwaltet. Alle anderen Studierenden müssen in einer Arbeitsgemeinschaft angemeldet sein und den hier beschriebenen Weg beschreiten.

Leistungskontrollen

Die Vorlesung und die Arbeitsgemeinschaft werden am Ende des Semesters mit einer Leistungskontrolle beschlossen werden. In beiden Fällen wird es um ein Gutachten über einen Sachverhalt gehen, bei dem die Beherrschung der Falllösungstechnik eine maßgebliche Rolle spielen wird. Für beide Aufgaben werde ich zuständig sein.

Teilnahmevoraussetzung sowohl für die Leistungskontrolle der Vorlesung wie für die Leistungskontrolle der Arbeitsgemeinschaft ist die Anmeldung zu einer Arbeitsgemeinschaft. Wer nicht zu einer Arbeitsgemeinschaft angemeldet ist, hat keinen Anspruch auf Korrektur der Leistungskontrollen. Auch nach Abschluss der elektronischen Anmeldung, die man selbst vornehmen kann und muss, ist die Anmeldung zu einer Arbeitsgemeinschaft über den Lehrstuhl möglich.

Zuletzt geändert: Donnerstag, 19. Februar 2015, 11:16