Das Bürgerliche Vermögensrecht behandelt Rechtsfragen aus den ersten drei Büchern des BGB. Die Vorlesung orientiert sich aber nicht an dem Aufbau des BGB nach Büchern: Allgemeiner Teil des BGB, Allgemeines Schuldrecht, Besonderes Schuldrecht und Sachenrecht, sondern behandelt aus didaktischen Gründen Fragestellungen, die quer zu der Einteilung des BGB nach Büchern stehen. Ich führe deshalb zunächst Studienliteratur an, die einem vergleichbaren Prinzip folgt. Eines dieser Bücher sollte unbedingt erworben und selbständig durchgearbeitet werden.

Wegen des tief greifenden Eingriffs des Gesetzgebers in das BGB durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist allerdings bei der Anschaffung und Lektüre Vorsicht geboten. Käuflich erwerben sollte man Bücher zum Schuldrecht nur, wenn und soweit sie die Schuldrechtsmodernisierung schon eingearbeitet haben. Das ist bei der hier angegebenen Studienliteratur durchgehend der Fall.

Studienliteratur zum Bürgerlichen Vermögensrecht

  • Medicus/Petersen, Grundwissen zum Bürgerlichen Recht, 10. Aufl. 2014
  • Musielak/Hau, Grundkurs BGB, 13. Aufl. 2013
  • Schmidt/Brüggemeier, Grundkurs Zivilrecht, 7. Aufl. 2006
  • Schwab/Löhnig, Einführung in das Zivilrecht, 19. Aufl. 2013

Studienliteratur zu den ersten drei Büchern des BGB

Allgemeiner Teil

  • Brox/Walker, Allgemeiner Teil des BGB, 38. Aufl. 2014
  • Köhler/Lange, BGB, Allgemeiner Teil, 39. Aufl. 2015
  • Rüthers/Stadler, Allgemeiner Teil des BGB, 18. Aufl. 2014
  • Schack, BGB - Allgemeiner Teil, 13. Aufl. 2011

Schuldrecht

  • Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 39. Aufl. 2015
  • Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 39. Aufl. 2015
  • Joussen, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 3. Aufl. 2015
  • Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 12. Aufl. 2014
  • Looschelders, Schuldrecht Besonderer Teil, 10. Aufl. 2015
  • Medicus/Lorenz, Schuldrecht I: Allgemeiner Teil, 20. Aufl. 2012
  • Medicus/Lorenz, Schuldrecht II: Besonderer Teil, 17. Aufl. 2014
  • Schlechtriem, Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 6. Aufl. 2005
  • Schlechtriem, Schuldrecht, Besonderer Teil, 7. Aufl. 2014
  • Kötz/Wagner, Deliktsrecht, 12. Aufl. 2013

Sachenrecht

  • Prütting, Sachenrecht, 35. Aufl. 2014
  • Wolf/Wellenhofer, Sachenrecht, 29. Aufl. 2014

Literatur zur Vertiefung

Überblick über das Bürgerliche Recht

  • Staudinger BGB. Eckpfeiler des Zivilrechts, Neubearbeitung 2014/15

Allgemeiner Teil

  • Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Erster Band, Erster Teil: Die Personengesellschaft, 1977; Erster Band, Zweiter Teil: Die juristische Person, 1983; Zweiter Band: Das Rechtsgeschäft, 4. Aufl. 1992
  • Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 9. Aufl. 2004
  • Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 10. Aufl. 2010
  • Pawlowski, Allgemeiner Teil des BGB, 7. Aufl. 2003

Schuldrecht

  • Esser/Schmidt, Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2000
  • Esser/Weyers, Schuldrecht, Besonderer Teil, 8. Aufl. 2000
  • Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Band I: Allgemeiner Teil, 14. Aufl. 1987
  • Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Band II: Besonderer Teil, 1. Halbband, 13. Aufl. 1986
  • Larenz/Canaris, Lehrbuch des Schuldrechts, Band II: Besonderer Teil, 2. Halbband, 13. Aufl. 1994
  • Oechsler, Schuldrecht. Besonderer Teil. Vertragsrecht, 2003

Sachenrecht

  • Baur/Stürner, Lehrbuch des Sachenrechts, 18. Aufl. 2009
  • Vieweg/Werner, Sachenrecht, 6. Aufl. 2013

Kaufrecht

Kommentare zum BGB

Kommentare folgen dem Aufbau eines Gesetzes und kommentieren die gesetzlichen Bestimmungen. Die folgende Aufzählung ist nicht vollständig und berührt die - unter verschiedensten Gesichtspunkten - bedeutendsten Kommentare.

  • Palandt
    erscheint in jedem Jahr neu, ist für den erfahrenen Praktiker des Zivilrechts unverzichtbar und für Studienanfänger schlicht ungeeignet.
  • Kropholler
    für Studierende geschrieben. Ein echter Hit für den, der schon zu Beginn des Studiums einen Kommentar haben möchte.
  • Jauernig
    ist neben dem Kropholler der einzige Kommentar, der nach Leistung und Preis von (fortgeschrittenen) Studenten angeschafft werden kann.
  • Erman
    leitet die Reihe der mehrbändigen Kommentare ein: von zwei Bänden (Erman) bis zu mehr als 40 Bänden (Staudinger)
  • juris Praxiskommentar
    war ein genuin elektronischer Kommentar herausgegeben von den Saarbrücker Professoren Herberger, Martinek, Rüßmann, Weth und gesellt sich mit der zweiten Auflage auch zu den mehrbändigen Kommentaren
  • Alternativkommentar
  • Münchener Kommentar
  • Soergel
  • Staudinger

Gerade die mehrbändigen Kommentare sind eine wahre Fundgrube für vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit den Fragen des Zivilrechts. Für die Anfertigung von Hausarbeiten und Seminararbeiten sind sie unverzichtbar. Sie bieten auch dem Anfänger vielfältige Möglichkeiten, offene Fragen zu klären.

Zuletzt geändert: Freitag, 15. Mai 2015, 12:46