Zeit, Ort und Organisation
Herzlich willkommen bei der WWW-Dokumentation der Vorlesung "Bürgerliches Vermögensrecht" im Sommersemester 2015!
Ich übernehme die Vorlesung und halte sie an Stelle von Univ.-Prof. Dr. Roland Michael Beckmann. Die Arbeitsgemeinschaften werden weiterhin vom Lehrstuhl Beckmann organisiert.
Die Vorlesung zu folgenden Zeiten statt:
- dienstags 8.30 bis 10 Uhr,
- mittwochs 8:30 bis 10:00 Uhr,
- freitags 10.15 bis 11:45 Uhr,
im Auditorium Maximum im Gebäude B4.1.
Das sind, wie jeder leicht erkennt, statt der fünf vorgesehenen akademischen Stunden deren sechs. Mit dieser Maßnahme schaffen wir uns ein Polster für den Ausgleich etwaiger Ausfälle. Und Ausfälle zeichnen sich schon jetzt ab. Mein Engagement durch die GIZ zu einem EU-Projekt der Entwicklung eines Zivilgesetzbuchs für das Kosovo fordert Auslandseinsätze. An folgenden Tagen werde ich nicht im Saarland sein und die Vorlesung nicht halten können:
- Freitag, 29. Mai,
- Dienstag, 2. Juni,
- Mittwoch, 3. Juni,
- Freitag, 5. Juni,
- Dienstag, 7. Juli,
- Mittwoch, 8. Juli,
- Freitag, 10. Juli.
Das holen wir mit den Zusatzstunden wieder rein.
Wollte man "Vorlesung" wörtlich nehmen, so findet eine Vorlesung zum Bürgerlichen Vermögensrecht nicht statt. Ich lese nichts vor, sondern versuche, unterstützt mit visuellem Präsentationsmaterial, den Folien, Sie mit Fragestellungen, Problemen und Lösungen des Bürgerlichen Vermögensrechts vertraut zu machen.
Der Studienplan sieht in den ersten beiden Semestern die Veranstaltungen Bürgerliches Vermögensrecht I und II vor, deren Inhalt sinnvoll auf die weiteren Veranstaltungen mit Bezügen zum bürgerlichen Vermögensrecht abzustimmen ist. Die weiteren Veranstaltungen in den folgenden Semestern sind das Schuldrecht, das Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht sowie das Handelsrecht.
Für das Bürgerliche Vermögensrecht I und II bleiben nach einer Einführung in die Funktionen des Bürgerlichen Vermögensrechts als des Rechts der gewollten und ungewollten Vermögensverschiebungen unter Lebenden, dessen Durchsetzung privater Initiative (wenn auch im Streitfall mit staatlicher Hilfe) anheim gegeben ist: die Rechtssubjekte als Anknüpfungspunkt für Rechte und Pflichten, die Rechtsobjekte, die Gegenstand des Vermögensrechts sind, das Vertragsrecht am Beispiel des Kaufvertrages (Begründung, Abschluss, Grenzen, Durchführung, Erfüllung, Durchführungsstörungen und Haftung, Trennungs- und Abstraktionsprinzip, Rückabwicklung nach Leistungsbereicherungsrecht (Zweipersonenbeziehungen), das außervertragliche Haftungsrecht und das Recht des Schadensersatzes.
Um die Durchsetzung von Rechten im Streitfall von der Einleitung gerichtlicher Verfahren bis zur Zwangsvollstreckung zu verdeutlichen, haben wir neben dem Bürgerlichen Vermögensrecht schon im ersten Semester die Veranstaltung Rechtsdurchsetzung vorgesehen. Eine Web-Dokumentation aus einer früheren Veranstaltung findet sich hier: Rechtsdurchsetzung.