Hinweise zum Urheberrecht
Abschlussbedingungen
Das Urheberrecht ist als "Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz" im März 2018 novelliert worden. Der neu formulierte § 60a gestattet die Bereitstellung von Teilen urheberrechtlich geschützter Werke in elektronischen Semesterapparaten für Unterrichtszwecke. Da die entsprechenden Schrankenregelungen des Urheberrechts sich an den verschiedenen Hochschulstandorten nicht unterscheiden, verweisen wir an dieser Stelle auf einige Informationsseiten, die unseres Erachtens die Problematik erschöpfend und sehr anschaulich behandeln.
- Leitfaden zu Rechtsfragen bei E-Learning und Lehre (iRights)
Rechtsfragen zu E-Learning an: - der Universität Ulm
- der Universität Würzburg
- der Technischen Universität Darmstadt
Zuletzt geändert: Mittwoch, 8. April 2020, 15:16